Projekt
Märkischer Gewerbepark Rosmart Altena

Interkommunale Zusammenarbeit
Auftraggeber
Märkischer Gewerbepark Rosmart GmbH
Leistungen
Städtebaulicher Wettbewerb (Mehrfachbeauftragung) – 1. Preis
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme – Vorbereitende Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB
Städtebaulicher Rahmenplan
Aufstellung des Bebauungsplanes
Beschreibung
Der Märkische Gewerbepark Rosmart auf dem Gebiet der Stadt Altena ist ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet der Städte Lüdenscheid, Altena und Werdohl. Der Gewerbeflächenbedarf der genannten Städte mit einem starken Besatz im produzierenden Gewerbe konnte aufgrund der topographischen Situation in den gewachsenen Siedlungslagen nicht mehr gedeckt werden. Auf der Grundlage eines Standortfindungsprozesses im Rahmen der Gebietsentwicklungsplanung wurde der Standort Rosmart als geeignete Entwicklungsfläche für ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet abgeleitet.
Zur Erlangung eines qualifizierten städtebaulichen Konzepts als Grundlage für die nachfolgende Bauleitplanung lobten die Städte Lüdenscheid, Altena und Werdohl über die Gesellschaft Märkischer Gewerbepark Rosmart GmbH einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb aus. Die topographische Situation des Plangebiets mit erheblichen Höhenunterschieden und die naturräumlichen Bedingungen stellten dabei besondere Anforderungen an den Entwurf.
Der Wettbewerbsbeitrag von Planquadrat Dortmund in Zusammenarbeit mit den Planungsbüros Heimer + Herbstreit und Stapelmann & Bramey wurde mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Wesentlicher Aspekt des Entwurfs ist die Beachtung der vorhandenen Reliefsituation. Diese wird nicht überformt, vielmehr orientieren sich Erschließung und Baufelder an den naturräumlichen Gegebenheiten und minimieren den Eingriff in den Natur- und Landschaftsraum.
Auf der Grundlage dieses Planungskonzepts erfolgten durch das Planungsteam die weitere Qualifizierung des Entwurfs in einer städtebaulichen Rahmenplanung und die Aufstellung des Bebauungsplanes.
Da die Stadt Altena bzw. der Märkische Gewerbepark Rosmart GmbH nur teilweise über die Eigentumsrechte an den Flächen verfügte, wurde zur Sicherung der Planung eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 BauGB durchgeführt und das Plangebiet als städtebaulicher Entwicklungsbereich förmlich festgelegt. Planquadrat Dortmund hat die hierzu erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB durchgeführt sowie den Entwurf der Entwicklungssatzung erstellt.





