Projekt

Steinkohle­kraftwerk
Datteln 4

Teaserbild Flächennutzungsplan Bebauungsplan Steinkohlekraftwerk Datteln 4 Planquadrat Dortmund

Neue Pläne für alte Kraftwerks­blöcke

Auftraggeber

Stadt Datteln

Leistungen

Änderung des Flächen­nutzungs­planes
Vorhaben­bezogener Bebauungs­plan Nr. 105a

Beschreibung Mehr

Mit dem Neubau des Steinkohle­kraftwerks 4 in Datteln sollen die Kapazitäten der veralteten Kraft­werks­blöcke 1 bis 3 in Datteln sowie Shamrock in Herne und Gustav Knepper in Dortmund ersetzt werden. Der Vor­haben­träger Uniper Kraft­werke GmbH (vormals E.on Kraft­werke GmbH) errichtet auf der Ost­seite des Dortmund-­Ems-­Kanals ein neues Stein­kohle­kraft­werk mit einer Gesamt­leistung von 1100 MW.

Der Neubau des Kraft­werks erfolgte auf der planungs­recht­lichen Grund­lage des 2007 in Kraft ge­tretenen Bebauungs­planes Nr. 105 der Stadt Datteln.

In einem gegen den Bebauungs­plan gerichteten Normen­kontroll­antrag hat das OVG Münster mit Urteil v. 3. September 2009 den Bebauungs­plan Nr. 105 für un­wirksam erklärt. Als maß­gebliche Gründe hat das Gericht einen Verstoß gegen die Ziele der Landes­planung und eine nicht hin­reichende Berück­sichtigung der umwelt­relevanten Be­lange angeführt. In der Folge ordnete die Bezirks­regierung Münster als zuständige immissions­schutz­rechtliche Genehmigungs­behörde einen Baustopp an.
Um die planungs­rechtlichen Voraus­setzungen für einen Weiter­bau und die In­betrieb­nahme der schon in weiten Bereichen fertig gestellten Kraftwerks­anlage zu schaffen, wurde Plan­quadrat Dortmund in 2010 mit den stadt­planerischen Leistungen zur Änderung des Flächen­nutzungs­plans und zur Aufstellung des nun­mehr vor­haben­bezogenen Bebauungs­planes Nr. 105a der Stadt Datteln beauftragt.

Unter Würdigung der vom OVG gerügten Ab­wägungs­defizite erfolgte in einem inter­disziplinären Team aus Fach­gut­achtern, Fach­planern und unter juristischer Begleitung eine intensive Bearbeitung und Diskussion aller zu beachtender Ab­wägungs­belange.

Das Planverfahren zur Änderung des Flächen­nutzungs­planes und zur Auf­stellung des vorhaben­bezogenen Bebauungs­planes Nr. 105a wurde nach vier­jähriger Be­arbeitungs- und Ver­fahrens­dauer mit Beschluss des Rates der Stadt Datteln im Mai 2014 ab­geschlossen.

Auf der planungs­rechtlichen Grund­lage des in Kraft getretenen vorhaben­bezogenen Bebauungs­planes Nr. 105a erteilte die Bezirks­regierung Münster im Januar 2017 die immissions­schutz­rechtliche Genehmigung zum Weiter­bau und der In­betrieb­nahme des Kraftwerks Datteln 4.

Das Steinkohle­kraft­werk Datteln 4 besitzt mit einem Wirkungs­grad von über 45% eine hohe Energie­effizienz. Aufgrund der Not­wendigkeit, den CO2-Ausstoß zur Begrenzung des Klima­wandels deutlich zu reduzieren, wird Datteln 4 voraus­sichtlich das letzte in Deutschland er­richtete Stein­kohle­kraft­werk sein.

Übersichtsplan Flächennutzungsplan Bebauungsplan Steinkohlekraftwerk Datteln 4 Planquadrat Dortmund
Ortsbildanalyse Flächennutzungsplan Bebauungsplan Steinkohlekraftwerk Datteln 4 Planquadrat Dortmund
Analysekarte Flächennutzungsplan Bebauungsplan Steinkohlekraftwerk Datteln 4 Planquadrat Dortmund
Änderung Flächennutzungsplan Bebauungsplan Steinkohlekraftwerk Datteln 4 Planquadrat Dortmund
105a Blatt 1 Flächennutzungsplan Bebauungsplan Steinkohlekraftwerk Datteln 4 Planquadrat Dortmund
Ostansicht 2 Flächennutzungsplan Bebauungsplan Steinkohlekraftwerk Datteln 4 Planquadrat Dortmund